Copyright

Alle Recht vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, und elektr. Wiedergabe nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Die ganze oder teilweise Verwertung von Inseraten inkl. Einspeisung in Online-Dienste durch unberechtigte Dritte ist untersagt. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Ausprobieren der Bauanleitung oder Tipps u.a. passieren. Keine Haftung für Kaufempfehlungen der Redaktion sowie für unverlangt eingesandte Manuskripte, Soft-/Hardware, CD-ROMs, Floppys, Fotos, Dias etc.

Auftragserteilung

Wir bitten um schriftliche Aufgabe, Änderung oder Sistierung von Anzeigen.

Veröffentlichung von Anzeigen

Für den Inhalt einer Anzeige ist der Auftraggeber voll verantwortlich und hat für allfällige Ansprüche gegenüber dem Verlag voll einzustehen. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen abzulehnen, laufende Anzeigen zu sistieren oder Änderungen zu verlangen. Textanzeigen müssen sich in Spaltenzahl, Schrift und Schriftgrad vom redaktionellen Teil unterscheiden. Das Zeitungssignet und dessen Schriftform dürfen nicht verwendet werden. Alle Anzeigen können vom Verlag durch die Überschrift "Anzeige" deutlich als solche gekennzeichnet werden.

Rabattvereinbarungen

Franken- und Malabschlüsse gelten für die Dauer eines Jahres und nur für einen Auftraggeber. Mehr- oder Minderbezüge gegenüber dem vereinbarten Volumen werden durch Gutschriften bzw. Rückbelastungen ausgeglichen.

Platzierungen/Sistierungen

Platzierungen werden als Wunsch, nicht als Bedingung entgegengenommen Platzierungsvorschriften mit Zuschlag ausgenommen. Das Nichterscheinen der Anzeige sowie die Plazierung an anderer Stelle oder in einer anderen Ausgabe berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. Sistierungen können aus technischen Gründen nach Anzeigenschluss nicht mehr akzeptiert werden.

Verschiebungsrecht

Die Verschiebung von Anzeigen um eine Ausgabe, auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber, müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten.

Drucktechnische Mängel

Für Anzeigen, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Anspruch auf Ersatz oder Preisnachlass besteht nur dann, wenn die Anzeige durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung einbüsst.

Berechnung der Anzeigen

Die Berechnung der Anzeige erfolgt grundsätzlich von Strich zu Strich. Nicht die minimale Begrenzung wird berechnet, sondern ein Raum, der dem Sujet angepasst ist.

Reklamationen

Reklamationen werden nur innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen.

Zahlungsfrist

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, ohne Skonto. Müssen Rechnungsbeträge auf dem Zwangsvollstreckungsweg geltend gemacht werden, tritt jede Rabatt- und Kommissionsvereinbarung ausser Kraft.

Konkurrenzausschluss

Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.

Preis-/Leistungsänderungen

Preis-/Leistungsänderungen bleiben vorbehalten und treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

Gegendarstellungsrecht

Über den Abdruck einer Gegendarstellung entscheidet ausschliesslich der Verlag. Im Falle einer Gegendarstellung trägt der Inserent sämtliche anfallenden Kosten.

Pflicht und Aufbewahrung

Die Pflicht zur Aufbewahrung von sämtlichen Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

Anwendbarkeit

Die Insertionsaufträge basieren auf der vom Verlag herausgegebenen Preisdokumentation. Die Insertionsbestimmungen sind für alle Aufträge verbindlich.

Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich.